ArzthaftungsrechtDas Arztrecht oder Arzthaftungsrecht ist kein Sondergesetz der Ärzte. Vielmehr greifen die allgemeinen vertraglichen oder (in erster Linie) zivilrechtlichen Haftungsregeln, die allerdings im Lichte der tatsächlichen Spezialmaterie durch eine Fallrechtsprechung besonders ausgeprägt wurde. Beim Arzthaftungsrecht beraten und vertreten wir Patienten, Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser in allen Fragen ziviler Schadensersatzansprüche sowie im Schmerzensgeldrecht. Arztfehler sind insbesondere Diagnosefehler, Therapiefehler, Operationsfehler sowie Organisationsfehler und Fehler im Zusammenhang mit Aufklärungspflichten. Ein solcher Arztfehler liegt dann vor, wenn der Standard ärztlicher Behandlung nicht erreicht wird. |