Apothekenrecht-Arztrecht-Arzthaftungsrecht-Krankenkassenrecht-Medizinrechtler Krankenhausrecht KVN KZVN Anwalt MPG Anwalt Deutschland Fachanwalt deutsch German Arztwerberecht-Apothekenwerberecht-Berufsrecht-Arzt-Apotheker-Anwalt-Hannover-Stutttgart Erlangen Kanzlei Gesundheitsrecht Gesundheit Rechte Patientenverfügung Gesundheitsrecht Lawyer Germany English language Attorney-at-law English Lawyer germany french advocat francais allemagne French Attorney in Germany spanish language abogado alemania Spanish Attorney/ Lawyer in Germany Italian language avvocatto germania Italian Lawyer/ Attorney Germany Portuguese language advogado Alemanha Portuguese Polish speaking Lawyer/ Attorney in Germany adwokat Niemcy Polish Japanese speaking Lawyer/ Attorney in Germany Bengoshi Doitsu Japanese Attorney/ Lawyer Vietnamese language luat su Vietnamese Korean speaking lawyer/ attorney in Germany, Europe Korean Chinese language Lawyer/ Attorney in Germany/ Europe Chinese Lawyer/ Attorney russian speaking advokat Germaniya Russian

 

Kanzlei  Anwälte  Mandanten  Markenschutz  Designschutz  Patentschutz  Patentanwälte  Kontakt  Impressum  Datenschutz  Links

diegesundheitsrechtler.de

horak.
Rechtsanwälte

 

Standorte  Berlin  Bielefeld  Bremen  Düsseldorf  Frankfurt  Hamburg  Hannover  München  Stuttgart  Wien
Gesundheitsrecht  Arzneimittelrecht  Medizinprodukterecht  Apothekerecht  Arzthaftungsrecht  Gesundheitssystem  Gesetze  Entscheidungen

Gesundheitsrecht Arzneimittelrecht Heilmittelwerberecht Lebensmittelrecht Medizinprodukterecht Pharmarecht Kosmetikrecht Apothekenrecht, Arztrecht, Zahnarztrecht, Arzthaftungsrecht, Krankenhausrecht, Sportrecht, Patientenrecht ärztliches Berufsrecht Standesrecht hwg amg lfgb Arztfehler Kunstfehler ärztlicher Kunstfehler Nahrungsergänzungsmittel novel food Fachkanzlei  LMIV Anwalt Kassenrecht Kassenarztrecht Arztrecht Medizinrecht Arztvertragsrecht Praxisgemeinschaft Arztgesellschaftsrecht Krankenhausrecht

... Gesundheitsrecht ... Entscheidungen ... BGH-LFGB-Strafrecht

 

Gesundheitsrecht 
Arzneimittelrecht 
Lebensmittelrecht 
Kosmetikrecht 
Apothekerecht 
Medizinprodukterecht 
Werberecht 
Arzthaftungsrecht 
Medizinrecht 
Sportrecht 
MLM-Recht 
Agrarrecht 
Tierrecht 
Weinrecht 
Gesundheitssystem 
Sortenschutz 
Markenrecht 
Gesellschaftsrecht 
Gesetze 
Lebensmittelgesetz LFGB 
Heilmittelwerbegesetz HWG 
Medizinproduktegesetz MPG 
Arzneimittelgesetz AMG 
Apothekenbetriebsordung 
AMNOG-Glossar 
Entscheidungen 
BGH-Arzthaftungssachen 
BGH-Artrostar DiaetVO_LFGB 
EuGH-BIOS Naturprodukte 
EuGH-neuartige Lebensmittel 
BGH-L-CarnitinII 
EuGH-Knoblauchkapseln 
OLG-Celle-Fitness 
EuGH-DocMorris 
BGH-Muskelaufbau 
BGH-LFGB-Strafrecht 
BGH-photodynamische Therapie 
Kanzlei 
Mandanten 
Archiv 
Impressum 
Datenschutz 
AGB 
Stellenangebote 
Rechtsanwälte 
Patentanwälte 
Patentingenieure 
Wirtschaftsjuristen 
Rechtsreferendare 
Rechtsfachwirte 
Rechtsanwaltsfachangestellte 
Rechtsanwalts- u. Notarfachang. 
Patentanwaltsfachangestellte 
Azubi Rechtsanwaltsfachang. 
Azubi Patentanwaltsfachang. 
Anwälte 
Dipl.-Ing. Michael Horak LL.M. 
Julia Ziegeler 
Anna Umberg LL.M. M.A. 
Dipl.-Phys. Andree Eckhard 
Katharina Gitmann-Kopilevich 
Karoline Behrend 
Dr. Johanna K. Müller-Kühne 
Andreas Friedlein 
Stefan Karfusehr 
Jonas A. Herbst 
Honorar 
Kontakt 
Standorte 
Berlin 
Bielefeld 
Bremen 
Düsseldorf 
Frankfurt 
Hamburg 
Hannover 
München 
Stuttgart 
Wien 
Links 

 

horak.
Rechtsanwälte Hannover
Fachanwälte
Patentanwälte

Georgstr. 48
30159 Hannover (Hauptsitz)
Deutschland

Fon 0511.35 73 56-0
Fax 0511.35 73 56-29
info@diegesundheitsrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Berlin
Fachanwälte
Patentanwälte

Wittestraße 30 K
13509 Berlin
Deutschland

Fon 030.403 66 69-00
Fax 030.403 66 69-09
info@diegesundheitsrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bielefeld
Fachanwälte
Patentanwälte

Herforder Str. 69
33602 Bielefeld
Deutschland

Fon 0521.43 06 06-60
Fax 0521.43 06 06-69
info@diegesundheitsrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bremen
Fachanwälte
Patentanwälte

Parkallee 117
28209 Bremen
Deutschland

Fon 0421.33 11 12-90
Fax 0421.33 11 12-99
info@diegesundheitsrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Düsseldorf
Fachanwälte
Patentanwälte

Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
Deutschland

Fon 0211.97 26 95-00
Fax 0211.97 26 95-09
info@diegesundheitsrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Frankfurt/ Main
Fachanwälte
Patentanwälte

Alfred-Herrhausen-Allee 3-5
65760 Frankfurt-Eschborn
Deutschland

Fon 069.380 79 74-20
Fax 069.380 79 74-29
info@diegesundheitsrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Hamburg
Fachanwälte
Patentanwälte

Colonnaden 5
20354 Hamburg
Deutschland

Fon 040.882 15 83-10
Fax 040.882 15 83-19
info@diegesundheitsrechtler.de

 

horak. 
Rechtsanwälte München
Fachanwälte
Patentanwälte

Landshuter Allee 8-10
80637 München
Deutschland

Fon 089.250 07 90-50
Fax 089.250 07 90-59
munich@bwlh.de

 

horak.
Rechtsanwälte Stuttgart
Fachanwälte
Patentanwälte

Stockholmer Platz 1
70173 Stuttgart
Deutschland

Fon 0711.99 58 55-90
Fax 0711.99 58 55-99
info@diegesundheitsrechtler.de

 

horak. 
Patentanwälte Wien
 

Trauttmansdorffgasse 8
1130 Wien
Österreich

Fon +43.1.876 15 17
Fax +49.511.35 73 56-29
info@diegesundheitsrechtler.de

BGH BESCHLUSS 3 StR 526/07 vom 27. März 2008 - LFGB

 

in der Strafsache

gegen

wegen Betruges u. a. - 2 -

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-anwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 27. März 2008 gemäß § 154 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen:

 

    1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landge-richts Oldenburg vom 7. Juni 2007 wird

      a) das Verfahren eingestellt, soweit der Angeklagte in den Fäl-len II. 22. bis 27., 34. und 35. der Urteilsgründe verurteilt worden ist; im Umfang der Einstellung fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last;

      b) das vorgenannte Urteil im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des Betruges in 18 Fällen, davon in ei-nem Fall in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Le-bensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, des versuchten Be-truges in sechs Fällen, davon in fünf Fällen in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Lebensmittel- und Futtermittelge-setzbuch, der Verletzung der Insolvenzantragspflicht in zwei Fällen und des Verstrickungsbruchs schuldig ist.

    2. Die weitergehende Revision wird verworfen.

    3. Der Angeklagte hat die verbleibenden Kosten seines Rechts-mittels zu tragen. - 3 -

Gründe:

 

1

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Betruges in 18 Fällen, da-von in einem Fall in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, versuchten Betruges in sechs Fällen, davon in fünf Fäl-len in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Lebensmittel- und Futtermittel-gesetzbuch, Verletzung der Insolvenzantragspflicht in zwei Fällen, Verstri-ckungsbruchs und Verstoßes gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetz-buch in acht Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Mo-naten verurteilt; außerdem hat es ein Berufsverbot für die Dauer von fünf Jah-ren und den Verfall von Wertersatz angeordnet. Mit seiner Revision rügt der Angeklagte die Verletzung formellen und materiellen Rechts.

 

2

Der Senat hat entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts das Verfahren gemäß § 154 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO eingestellt, soweit der Ange-klagte in den Fällen II. 22. bis 27., 34. und 35. der Urteilsgründe jeweils wegen eines Verstoßes gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 7, § 11 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 LFGB verurteilt worden ist. Dies führt zur entsprechenden Änderung des Schuldspruchs.

 

3

Im verbleibenden Umfang der Verurteilung hat die Überprüfung des Ur-teils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO). Soweit der Angeklagte in den Fällen II. 29. bis 33. der Urteilsgründe tateinheitlich mit versuchtem Betrug we-gen eines Verstoßes gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch ver-urteilt worden ist, liegt ein solcher jedenfalls gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 9, § 11 Abs. 2 Nr. 2 b LFGB vor. In diesen Fällen war das vom Angeklagten veräußerte Pu-tenfleisch nicht nur mit einer Kennzeichnung versehen, die auf die EU-Zulassung des Betriebs hinwies, obwohl zum Zeitpunkt des Verkaufs des Flei-- 4 -

sches bereits das Ruhen dieser Zulassung angeordnet worden war. Vielmehr handelte es sich auch um "aufgespritztes", das heißt unter Verwendung eines Pökelinjektors mit Wasser und einem Bindemittel angereichertes Putenfleisch, das zuvor amtlich sichergestellt und vom Angeklagten sodann der Verstrickung entzogen worden war. Er brachte damit jeweils ein Lebensmittel, das hinsicht-lich seiner Beschaffenheit von der Verkehrsauffassung abwich und dadurch in seinem Wert nicht unerheblich gemindert war, ohne entsprechende Kenntlich-machung gewerbsmäßig in den Verkehr. § 265 StPO steht der Annahme dieser Tatbestandsalternative nicht entgegen, da der Angeklagte sich auch nach ei-nem diesbezüglichen rechtlichen Hinweis nicht anders als geschehen hätte ver-teidigen können. Im Übrigen beruhen die zugehörigen Feststellungen des Landgerichts (UA S. 22 ff.) entgegen der Auffassung der Revision auf einer sachlichrechtlich nicht zu beanstandenden Würdigung der erhobenen Beweise (UA S. 49 ff.).

 

4

Der Senat schließt im Hinblick auf die verbleibenden 27 Einzelfreiheits-strafen (Einsatzstrafe: ein Jahr und neun Monate Freiheitsstrafe) aus, dass das Landgericht ohne die in den Fällen 22. bis 27., 34. und 35. der Urteilsgründe verhängten Einzelstrafen (zweimal ein Monat, fünfmal zwei Monate und einmal drei Monate Freiheitsstrafe) auf eine niedrigere Gesamtstrafe erkannt hätte. - 5 -

 

5

Die Schriftsätze der Verteidigung vom 25. März 2008 lagen bei der Be-schlussfassung vor.

 

  Anwalt Health-Claim-Verordnung LMIV Bio-Anwalt Landwirtschaftsrecht Agrarrecht Rechtsanwalt Hannover Fachanwalt gewerblicher Rechtsschutz Ernährungsrecht Nahrungsrecht Food law Nahrungsergänzungsmittelrecht Hygienerecht Arzneimittelvertrieb Medizinproduktevertrieb Vertriebsvertrag Apothekenbetriebsordung drucken  Gesundheitsrecht Medizinrecht Arztrecht Apothekenrecht Apothekenwerberecht Arztwerberecht Lebensmittelinformationsverordnung  Anwaltskanzlei Hannover speichernDiätVO LMIV Anwalt Pharmarecht Lebensmittelkennzeichnung Hygienerecht Arztrecht Arztpraxisrecht Arzthaftungsrecht Life Sciences Medizintechnik Biologie Biophysik Biotechnologie Mikrobiologie Zellbiologie Neurobiologie Molekularbiologie Gentherapie Bioinformatik Pharmazie Pharmakologie Wirkstoffe Biochemie Chemie Physikalische Chemie Organische Chemie Anorganische Chemie Pharma Antikörpertechnologie Biosimilars Generika Diagnostika Pflanzenbiotechnologie Diagnosetechnik Implantate Immunologie Enzymersatztherapie Proteine Muteine Enzyme Cytokine Transgene Ribozyme Antisense RNA RNAi Virologie Gentechnik  Mikroorganismen Pflanzen  Tiere Humanmedizin Nahrungsmittel  LFGB LMiV Fachanwalt Sortenschutzrecht Saatgutverkehrsrecht Tierrecht, Tierschutzrechtzurück Lebensmittel,Nahnrungsergänzungsmittel funktionelle Lebensmittel Zusatzstoffe Verpackungsrecht LMIV Kennzeichenrecht Lebensmittelwerberecht Medizinprodukt Anwalt Medizinprodukterecht Fachanwalt gewerblicher Rechtsschutz Krankenversicherungsrecht Krankenkassenrecht Berlin Bremen Bielefeld Düsseldorf Hamburg Hannover München Stuttgart WienOnline-Anfrage

 

die Gesundheitsrechtler horak Rechtsanwälte Georgstr. 48  30159 Hannover  Fon: 0511/357356.0  Fax: 0511/357356.29  info@diegesundheitsrechtler.de